Holzschnitt von
1584, kolorierte Photographie, Braunschweigisches Landesmuseum © |
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Herzog Heinrich (1533-1598) und Ursula von Sachsen -
Lauenburg (1545-1620) sind gemeinsam auf einem Stammbaum dargestellt. Als Herzog Heinrich
zehn Jahre mit seinem jüngeren Bruder Herzog Wilhelm (1535-1592) gemeinsam in Celle das
Fürstentum Lüneburg regiert hatte, entschloss er sich zu heiraten. Entgegen einer
Absprache mit seinem jüngeren Bruder Wilhelm, der bereits aus seiner Ehe mit Dorothea von
Dänemark drei erbberechtigte Söhne hatte, vermählte sich Heinrich mit Ursula von
Sachsen - Lauenburg. Herzog Heinrich hatte ursprünglich eine Teilung des Landes Lüneburg
im Auge, scheiterte aber am Widerstand der Landstände in Celle. Herzog Heinrich erhielt
als Abfindung für den Verzicht an einer weiteren Mitregierung im Fürstentum Lüneburg
Schloss, Amt und Stadt Dannenberg sowie das Klosteramt Scharnebeck und die laufenden
Einnahmen daraus. Darüber hinaus erhielt er ein Jahrgeld von 500 Talern und eine einmalige
Summe von 4000 Talern zur Abtragung von Schulden. Dabei ließ sich Herzog Heinrich aber
alle Rechte bezüglich des Fürstentums Braunschweig - Wolfenbüttel vertraglich
absichern. Im Falle eines Aussterbens der Wolfenbütteler Linie, sollten seine Nachkommen
hier einmal die Nachfolge antreten. Dies geschah im Jahre 1635, sein jüngster Sohn August
erbte schlussendlich das Fürstentum Wolfenbüttel. Herzog Heinrich führte zwar den Titel
eines Fürsten, ohne Reichsfürst zu sein, und besaß keinen besonderen Sitz im
Reichfürstenrat. Er konnte sein Gebiet nicht nach außen vertreten und keine Verträge
abschließen. Ab 1592 verbesserte sich die Position von Herzog Heinrich im Fürstentum
Dannenberg. Gebietszuwachs und die obergerichtlichen Funktionen wurden auf seine
Herrschaft übertragen. Im Jahre 1635 trat sein jüngster Sohn, Herzog August, die
Regierung im Fürstentum Braunschweig - Wolfenbüttel an und war somit der Gründer des
"Neuen Hauses Braunschweig". |