Wilhelm II. der Jüngere (gest. um 1503) Herzog zu Braunschweig - Lüneburg

Kupferstich in Rethmeyers Braunschweig-Lüneburgischer Chronik 1722, H. Hannover ©

Nach dem Tode Wilhelms des Älteren 1482, der im Jahre 1473 auch das Fürstentum Wolfenbüttel geerbt hatte, erhielt sein älterer Sohn, Wilhelm II. der Jüngere, Wolfenbüttel und sein jüngerer Sohn, Friedrich der Unruhige, das Fürstentum Calenberg - Göttingen. 1484 begann in Hildesheim die "Große Stiftsfehde", in der der Bischof - im Bunde mit Wilhelm II. des Jüngeren aus Wolfenbüttel - versuchte, die Übermacht seiner Stadt zu brechen. Beide Herrscher wollten damit die Fürstenmacht stärken. Friedrich verfolgte dagegen die traditionelle Politik der Feindschaft gegen den Bischof, wurde im Handstreich von seinem Bruder Wilhelm II. auf der Burg Calenberg ausgehoben, für geisteskrank erklärt und in Hardegsen, später in Münden bis zu seinem Tode 1495 gefangen gehalten. Auch ohne seine Hilfe konnte sich Hildesheim gegen den Bischof behaupten. Wilhelm II. konnte sich nach der Absetzung seines Bruders nicht gegen die Stadt durchsetzen. Herzog Wilhelm II. der Jüngere beteiligte seine Söhne schon früh an der Herrschaft, dabei lehnte er aber anfangs eine Erbteilung der beiden Fürstentümer ab. Doch im Erbvertrag von Gandersheim von 1495 bestimmte er, dass es zu einer Teilung seiner Herrschaft kommen sollte. Sein ältester Sohn Heinrich übernahm das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel und der jüngere Sohn Erich I. erhielt das Fürstentum Calenberg. Der Vater der beiden Prinzen, Wilhelm II. der Jüngere, war amtsmüde geworden und setzte seine beiden Söhne in die Herrschaft ein. Dafür mussten sie ihm aber zu Lebzeiten Zahlungen und eine hohe Rente zusichern.
Lit. vgl.: Edgar Kalthoff. Geschichte des südniedersächsischen Fürstentums Göttingen und des Landes Göttingen im Fürstentum Calenberg 1285-1584